Informationen zur MAP (Klausur) im Modul „Schultheorie, Schulsystem, Schulentwicklung“
M.Ed. 2011 (GS, HRSGE, GymGe) (PO 2019) BIL 2, M.Ed. SoPäd (PO 2023) BIL 2 & M.Ed. SoPäd (PO 2017) BIL 1
[Stand: 02.10.2024, BITTE BEACHTEN SIE MÖGLICHE VERÄNDERUNGEN UND AKTUELLE HINWEISE - s. grauer Kasten]
Ansprechpartner für die Organisation und Durchführung der MAP
Dr. René Breiwe
School of Education
Institut für Bildungsforschung
Email: mapschultheorie[at]uni-wuppertal.de
Telefon: +49 (0)202-439-1297
Raum: FMM.01.06 (Campus Freudenberg)
Prüfungstermine
Die Klausur wird in jedem Semester an zwei Terminen durchgeführt. Die Anmeldung ist lediglich zu einem Termin möglich. Die Termine liegen im Anschluss an die Vorlesungszeit (Februar/März bzw. Juli-September) und werden jeweils in den Veranstaltungen bzw. den Moodlekursen bekannt gegeben.
Studierende, die unmittelbar im Anschluss an das Semester ins Referendariat gehen, können bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin ausschließlich für den ersten Termin eine Schnellkorrektur beantragen, so dass der nahtlose Übergang bei Bestehen der Prüfung gewährleistet ist. Der Antrag wird an sekschuchart[at]uni-wuppertal.de gerichtet. Voraussetzung ist der Nachweis über die Verbuchung von mindestens 90 LP. Senden Sie hierzu den entsprechenden Beleg mit. Beim zweiten Termin ist dies nicht möglich.
Gegenstand der MAP
Die Klausur besteht aus zwei Modulteilen (a & b). Modulteil a bezieht sich auf die Vorlesung „Grundlagen des Bildungssystems“ (Prof. Dr. Schuchart), Modulteil b bezieht sich auf die Vorlesung „Bildung und Erziehung im schulischen Kontext – Theorie der Schule“ (Dr. Rürup). Die Dauer der Klausur beträgt 120 Minuten. Die Aufgaben bestehen sowohl aus Multiple Choice als auch offenen Textaufgaben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in den Veranstaltungen. Es können maximal pro Modulteil 50 Punkte erreicht werden, d.h. insgesamt 100 Punkte. Zum Bestehen der Prüfung benötigen Sie insgesamt mindestens 60 Punkte (unabhängig von den Modulteilen). Hauptprüferin der MAP ist Frau Prof. Dr. Claudia Schuchart. Mitprüfende sind Dr. Matthias Rürup und Dr. René Breiwe.
Durchführung der MAP
Die Klausur wird elektronisch mit LPLUS über das E-Prüfungen@Uni-Verfahren an den Arbeitsplätzen des ZIM (L.11.22, T.09.01, T.09.20) geschrieben. Aufgrund der vorhandenen Kapazität dieser Arbeitsplätze wird die Klausur je nach Anzahl der Anmeldungen in mehreren Zeitslots (á 120 Minuten) am Prüfungstag geschrieben. Sie werden rechtzeitig, (ca. 1 Woche vor dem Prüfungstermin) informiert, in welchem Zeitslot und in welchem Raum Sie die Klausur schreiben. Zur Anmeldung in das Programm benötigen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer. Zur Überprüfung Ihrer Identität ist zudem das Vorzeigen des Studierendenausweises und eines Lichtbildausweises erforderlich.
Weitere Information zu E-Prüfungen@Uni:
https://zim.uni-wuppertal.de/de/e-learning/e-pruefungen/e-pruefungenuni/hinweise-fuer-studierende/
Infos zum An- und Abmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt online im System StudiLöwe.
Die Anmeldefrist zur MAP endet vier Wochen vor dem Klausurtermin. Die Abmeldung ist ohne Angabe von Gründen bis eine Woche vor dem Klausurtermin in StudiLöwe möglich. Sollten Sie sich nach Ablauf dieser Wochenfrist von der Prüfung zurücktreten wollen, gelten folgende Regeln: Sie beantragen begründet per Email an das ZPA (zpateam2[at]uni-wuppertal.de), sich von der Prüfung abmelden zu wollen. Atteste sind unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung einzuholen. Sie müssen spätestens am dritten Werktag nach dem jeweiligen Prüfungstermin beim ZPA vorliegen. Unabhängig hiervon muss der Rücktritt von der Prüfung zum frühestmöglich zumutbaren Zeitpunkt, in der Regel also bis zum Beginn der Prüfung oder bei Erkennbarkeit der Erkrankung, ausdrücklich im ZPA erklärt werden.
Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Namen, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. Prüfer:in und das Prüfungsdatum. Das ZPA bzw. der Fach-Prüfungsausschuss entscheidet letztlich über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Nachteilsausgleiche & Härtefälle
Sollten Sie schwerwiegende persönliche Umstände geltend machen wollen, die Ihnen eine Teilnahme an der Klausur nicht ermöglichen:
- Studierende mit Vorerkrankungen oder Schwangerschaft müssen ihr Anliegen über die Inklusionsstelle in Form eines Nachteilsausgleichs einreichen. Der Nachteilsausgleich muss bis spätestens 6 Wochen vor der Prüfungsleistung beantragt werden.
- Härtefallanträge müssen bis spätestens 4 Wochen vor Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss der SOE (fpafk9[at]uni-wuppertal.de) eingereicht werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des Planungsaufwands auf diesen Deadlines bestehen müssen. Bitte informieren uns, sobald ihr Antrag anerkannt worden ist: mapschultheorie[at]uni-wuppertal.de.
Erkrankung & Nichterscheinen
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Wenn Sie sich für den ersten Termin angemeldet haben, diesen unter Nachweis eines Attests jedoch nicht mitschreiben können, haben Sie die Gelegenheit sich bis zum vor Wochen vor dem Termin (Fristen s.o.) über das ZPA für den zweiten Termin anzumelden.
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).